Wer Mehrarbeitet leistet, arbeitet mehr als arbeitsvertraglich vereinbart und hat dadurch weniger Freizeit. Wer Mehrarbeitet leistet kann anstelle von Freizeit, die Mehrarbeitsstunden zuzüglich eines Zuschlag von 25 % für den Verlust der Freizeit erhalten. Außer Teilzeitkräfte! Denn der Zuschlag gilt erst, wenn man mehr als eine Vollzeitkraft (39 Stunden/Woche) gearbeitet hat.
Ist das gerecht? Wir meinen NEIN!
Wir meinen: Den Mehrarbeitszuschlag muss es ab der 1. Mehrarbeitsstunde bezahlt werden und zwar bezogen auf die individuelle Arbeitszeit. Wer seine Freizeit einschränkt, muss dafür besonders entlohnt werden. Das muss auch für Teilzeitkräfte gelten.
Nachtarbeit ist eine besondere Belastung. Hierfür gibt es nach unserem Tarifvertrag einen Zuschlag von 25 %. Doch reicht das aus? Wir meinen NEIN. Wer nachts arbeitet ist einer höheren gesundheitlichen Belastung ausgesetzt. 25 % reichen da nicht aus.
Stell Dir vor, Du erbst nichts, Du nennst keine Häuser Dein Eigen, hortest kein Vermögen und bist nicht Firmenchef. Also musst Du vom Lohn deiner Arbeit leben. Stell Dir vor, Du müsstest diesen Lohn selbst mit Deinem Chef aushandeln. Du rechnest ihm vor, was Deine Arbeit wert ist, wie er Deine besondere Qualifikation vergüten und die Belastungen der Schichtarbeit ausgleichen sollte.
Klar, das grenzt an Bettelei. Damit es dazu nicht kommt, gibt es Tarifverträge. Die werden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt und geschlossen. Ein schriftlicher Vertrag, rechtlich abgesichert und einklagbar.
Jedes Jahr etwas mehr Geld bekommen, das ist keineswegs die Regel. Ob es der Gewerkschaft gelingt, eine Tariferhöhung oder bessere Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeberverband auszuhandeln, hat nicht allein mit Verhandlungsgeschick zu tun, sondern damit, ob genügend Druck gemacht wird.
Der Streik ist das wichtigste Mittel im Arbeitskampf, um den Druck auf die Arbeitgeber so zu erhöhen, dass sie am Verhandlungstisch einlenken. Der Druck ist umso mächtiger, je mehr Beschäftigte die Arbeit niederlegen. Ohne Streik verkäme eine Tarifverhandlung zur kollektiven Bettelei, hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt. Wie stark eine Gewerkschaft ist, hängt von der Zahl ihrer Mitglieder ab. Die Grundformel ist einfach: Je mehr Mitglieder sich engagieren, desto größer ist die Durchsetzungskraft und desto besser ist der Tarifvertrag.